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    oder
  • Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder – also Gleichgesinnter – und weist darauf hin, dass alle Mitglieder für sich selbst verantwortlich sind (Eigenverantwortung). Alle sind EHRENAMTLICH tätig und im Vordergrund steht ein MITEINANDER. Die GEMEINNÜTZIGE Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und dient unter anderem dem Schutz und der Pflege von Schwänen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und ALLES zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht einzuberufen. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen, seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig. Datenschutzhinweis wurde zur Kenntnis genommen.